1. GELTUNG
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Radhuber (im folgenden kurz Firma genannt) und deren Kunden abgeschlossenen Kauf- und Werkverträge. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde diese Bedingungen als allein verbindlich an. Abweichungen und Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Allfällige Einkaufsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit. auch wenn die Firma nicht widersprach. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch Verbrauchern. gegenüber letzteren jedoch nur dann, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze verletzt werden. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die Gültigkeit der obigen Bestimmungen keinen Einfluss.
2. ANBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Anbote der Firma sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die im Anbot enthaltenen Mengen, Preise und sonstigen Angaben sind mit größter Sorgfalt. jedoch ohne Gewähr angeführt. Die Bestellung eines Kunden gilt durch Absendung der Auftragsbestätigung, dem Einlangen der Bestellung in der Firma oder durch Beginn der Lieferung als angenommen.
3. PREISE
Unsere Preise sind Netto-Preise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht inbegriffen.
4. LIEFERZEITEN
Die angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Die Lieferfrist wird unterbrochen, wenn vereinbarte Unterlagen oder Zahlungen des Kunden fehlen. Bei Lieferverzug ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.
5. ABNAHME
Der Kunde ist verpflichtet bestellte Dienstleistungen auch in Teilen abzunehmen. Abänderungen und Stornierungen bereits erteilter Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Stornogebühr beträgt 20%, ab Meldung der Lieferbereitschaft durch die Firma 50% des vereinbarten Kaufpreises. Falls über das vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist die Firma berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. auch noch nicht fällige Forderungen einzuklagen.
6. TECHNISCHE BERATUNG
Alle Skizzen, Entwürfe und Zeichnungen sowie die Beratung sind unverbindlich. Für die zum Angebot gehörenden Unterlagen, sei es in schriftlicher oder in elektronischer Form, behalten wir und das Urheberrecht und das Eigentum vor. Die Unterlagen dürfen ohne unser Einverständnis nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
7. ZAHLUNG
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Zahlungen ohne Abzug bei Erhalt der Faktura fällig Bei Zahlungsverzug ist es der Firma vorbehaltlich ihrer sonstigen Rechte gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt (siehe Punkt 8) gelieferte Ware bzw. die durchgeführten Dienstleistungen wieder zurückzunehmen. Außerdem ist sie berechtigt, Verzugszinsen in der derzeitigen Höhe von 12 Prozent p. a. zuzüglich MwSt zu verrechnen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, ihr alle Mahnkosten, insbesondere auch die eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Eine Aufrechnung des Kunden gegen die Forderung der Firma ist ausgeschlossen. Zahlungen tilgen zuerst die Zinsen und Kosten, dann das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld. Zur Entgegennahme von Wechseln ist die Firma nicht verpflichtet. Tut sie dies im Einzelfall dennoch, gehen die mit der Einlösung des Wechsels verbundenen Spesen zu Lasten des Kunden.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware bzw. durchgeführten Dienstleistungen im Eigentum der Firma. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme von unter Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Wären ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Firma hinzuweisen und sie unverzüglich hiervon zu verständigen. Bei Be- oder Verarbeitung der von der Firma gelieferten Ware durch eine
andere Firma steht der Firma das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von der Firma gelieferten Ware mit der verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde muss die gelieferte Ware unmittelbar nach Übernahme prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche der Firma gegenüber unverzüglich schriftlich darlegen.
10. SCHADENERSATZ
Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die er zur Bearbeitung übernommen hat. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden).
11. DATENVERARBEITUNG
Der Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Daten innerbetrieblich gespeichert werden.
12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
Als Erfüllungsort wird Steyr / OÖ vereinbart. Für alle sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und den Kunden entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich hierfür in Betracht kommende Gericht in Steyr / OÖ unter Ausschluss aller anderen Gerichtsstände (ausgenommen Verbrauchergeschäfte) zuständig. Es gilt die Anwendung des österreichischen Rechtes als vereinbart. UID - Nr.: ATU 24099507, v, Landes- als Handelsgericht Steyr.